Prüfung von Regalanlagen

Prüfung von Regalanlagen

Die Durchführung von Prüfungen nach DIN EN 15635 ist für alle Unternehmen vorgeschrieben. Um eine Orientierungshilfe zu bieten haben wir nachfolgend einige wichtige Informationen rund um die Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635 dargestellt.

Wir prüfen in Ihrem Auftrag ihre Regalanlagen. Hierfür erstellen wird gerne ein unverbindliches Angebot. Als Unterstützung für die Erstellung eines Angebots nutzen wir gerne die Angaben, die Sie mit dem Direktkontakt an uns übermitteln können. Nutzen Sie diese Funktion, um schnellstmöglich weiterführende Informationen zur Durchführung der Prüfungen zu erhalten.

Warum müssen Regale jährlich überprüft werden?

Regale sind laut der BGR 234 Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach §10 der BetrSichV sind Arbeitgeber zur regelmäßigen und systematischen Überprüfung der Regale verpflichtet. Mindestens alle 12 Monate ist eine Überprüfung durch eine befähigte Person durchzuführen.

Die DIN EN 15635 legt hierbei den Umfang und die Abläufe der Kontrollen von Regalen fest.

Welche Regalsysteme sind prüfpflichtig?

  • Fachbodenregale
  • Palettenregale
  • Kragarmregale
  • Einfahrregale
  • Durchfahrregale
  • Mehrgeschossanlagen
  • Durchlaufregale
  • Lagerbühnen

Wer darf die Prüfung durchführen?

Die Prüfung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Diese verfügen über Kenntnisse und Erfahrung über die konkrete Lagereinrichtung bzw. das Regal und kennen die Gesetze, Verordnungen, die Regeln der Berufsgenossenschaften und die europäischen Normen, die speziell für Regale gelten.

Welche Aufgaben werden bei der Prüfung durchgeführt?

  • Sichtkontrolle von Regalbauteilen auf erkennbare Verformungen und Beschädigungen gemäß DIN EN 15635
  • Sichtkontrolle auf Einhaltung der BGR 234 der gewerblichen Berufsgenossenschaften
  • Die Sichtkontrollen erfolgen vom Normalniveau aus, ohne Verwendung von Steighilfen, Hubbühnen etc.
  • Visuelle Überprüfung des Regalaufbaus gemäß Spezifikation
  • Stichprobenartige Vermessung der Regale auf senkrechten und geraden Stand
  • Stichprobenartige Kontrolle auf Überschreitung von Belastungsgrenzen
  • Abgleich der Regalbelastungsschilder mit dem Aufbau
  • Erstellung eines Prüfberichtes zur lückenlosen Dokumentation der Prüfung.
  • Bei bestandener Prüfung erfolgt die Vergabe einer Prüfplakette

Welche Voraussetzungen müssen für eine Prüfung erfüllt sein?

Für die Durchführung einer umfassenden Prüfung sind vom Regalbetreiber einige wichtige Voraussetzungen zu erfüllen.

  • Alle verfügbaren Informationen zur Regalanlage (Aufbauanleitung, Beschreibung, Skizzen, Pläne usw.) sollten zur Prüfung vorliegen.
  • Während der Prüfung sollte eine für das Lager oder die Arbeitssicherheit verantwortliche Person anwesend sein.
  • Das Bereitstellen eines Hubgeräts (bspw. Stapler mit Personenförderkorb) für mögliche Prüfungen von Schäden in oberen Bereichen sollte möglich sein.